Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma SLS - Showtechnik
Stand März 2006
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren
Kunden. Die AGB befinden sich auf unserer Homepage
www.sls-showtechnik.de und liegen zur Einsicht in
unseren Geschäften aus. Der Kunde kann sich somit
jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren.
Entgegenstehenden Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Kundendaten werden in
EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz
gespeichert. Der Lieferer arbeitet
regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor,
jederzeit Änderungen der technischen Angaben
und des Programmangebots vorzunehmen.
Soweit nicht anders beschrieben, werden alle Lichtgeräte
ohne Leuchtmittel geliefert.
Vertragsabschluß
Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht
anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend.
Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit
Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des
Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung
oder Leistung geschlossen.
Preise
Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht
anders angegeben, in Euro. Preisänderungen, Druckfehler
und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order
gültigen Preise zur Abrechnung. Bei einer Order
unter einem Wert von Euro 30,00 erhebt der Lieferer eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00; bei einer
Nettoorder von Euro 30,01 bis Euro 50,00 wird ein
Mindermengenzuschlag von Euro 8,00 berechnet.
Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders
vereinbart, ab Lager Brockau.
Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen
gehen zu Lasten des Kunden. Für
Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1%
des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch
Euro 0,75, höchstens Euro 9,00 (Änderungen vorbehalten).
Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab
Lager Brockau. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen,
als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und
Versendung der Ware nach einem anderen,
als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde.
Die Wahl der Versandart hat der Kunde.
Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit eine besondere
Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die
erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den
Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom
Kunden mit der Order nicht ausdrücklich
bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen
Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei
Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, daß die
Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit
steht oder für den Fall, daß der Lieferer auf Verlangen
des Kunden, die verkaufte Ware nach einem
anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der
Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur,
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert
hat.
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-,
Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der
Lieferer die entstehenden Liefer- und
Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt
auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des
Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und
Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der
Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde
nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen
sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
des Lieferers, seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich
auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden
unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem
Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die
Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur
verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast
immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der
Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere
Schadensabwicklung mit dem Transporteur.
Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik
Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der
Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen
Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug
auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung
und Einsatzzwecke anzupassen.
Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann).
Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, daß bei
Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel
geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine
Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden
vom Kunden übernommen.
Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die
Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung
des Lieferers erfolgt.
Im übrigen erfolgt die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe
oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder
Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in
spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei
vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung
eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst,
oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen,
so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch
Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung.
Mit dem vertragsgerechten Angebot der
Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird
der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist
berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden,
auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur
Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu
verlangen.
Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem
Vertrag steht dem Kunden ein
Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
Mängelansprüche
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei
Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung
auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache
oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der
Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften
Sache und Wertersatz verpflichtet, für die
gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten.
Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen
oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist,
gehen die Vertragsparteien von einem
Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
- von mehr als 1 - 3 Monaten 15 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 - 6 Monaten 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 - 12 Monaten 60 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 - 24 Monaten 85 % des Verkaufswerts
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung,
verborgene Mängel unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden
sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der
Transporteur.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von
Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann
nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht,
für den der Lieferer eine Garantie für die
Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.
Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die
entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt,
soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.
Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für
die Mängelansprüche nicht bestehen, werden
gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt.
Auf Wunsch des Kunden wird ein
Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist
vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach
nicht
durchgeführt wird.
Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage
und Installation, insbesondere in öffentlichen
Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen
Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für
Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom
Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde
verpflichtet sich hiermit, sich über diese
Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren,
sowie
Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den
geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften
vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen
Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und
Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage,
Installation und Sachverständigenabnahme geltenden
Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.
Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind
nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen
prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz
(DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben
ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der
Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material
vorzunehmen. Diese Information ist bei
Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden
weiterzugeben.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter
erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller
Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das
Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer.
Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware,
auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer
neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon
jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung
mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an
den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der
Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen
Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung
offenzulegen. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt
und kann strafrechtliche Folgen haben.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen
anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen
sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Brockau. Gerichtsstand ist, soweit
gesetzlich zulässig, Auerbach. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
info@sls-showtechnik.de
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